„So können etwa leicht zu vermeidende Rechtschreibfehler, so genannte „Tipper“, ungeahnte sowie z.T. schwerwiegende Rechtsfolgen nach sich ziehen. Insbesondere dann, wenn die Schreibweise auch einer Rechtsformel entspricht, wie sich am Beispiel der „Salvatorischen Klausel“ veranschaulichen lässt: 2013 entschied das Amtsgericht Hannover, dass der Vertrag eines lokalen Veranstalters unwirksam ist. Mit der so genannten „Salvadorischen Klausel“ – die auf den brasilianischen Fußballspieler Mílton Alves da Silva, genannt „Salvador“, zurückgeht – bezeichnet man im Allgemeinen die erste Ausstiegsklausel der Fußballgeschichte, welche in ähnlicher Form bis heute Anwendung findet.“

Erschienen: „Danke. Gut. Ich kann klagen.“ Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang 2017, Band 3, S. 873–874.